Versorgungsausgleich: Interner Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen Anrechts aus einer privaten Lebensversicherung; erforderlicher Inhalt der Beschlussformel
Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen; Behandlungsfehler trotz mangelnder Mitwirkung des Patienten