Kapitallebensversicherung nach altem Recht: Verwirkung des über die Jahresfrist hinaus fortbestehenden Widerspruchsrechts durch zwischenzeitliche Erkundigung des Versicherungsnehmers nach der Reichweite des Versicherungsschutzes
(Hausnotrufvertrag: Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer, die Bewahrung von Leben und Gesundheit bezweckender Schutz- und Organisationspflichten)