Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld im Zwei-Personen-Verhältnis; Anfechtbarkeit als unentgeltliche Leistung bei der im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erlangten Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung
(Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG – Verzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens – Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Belastung – Bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil als Merkmal einer verdeckten Einlage)