(Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft – Voraussetzungen für die Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG – Durchführung eines gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren – Fall von geringer Bedeutung)
Der Verkauf von Backwaren in Festzelten durch sog. Brezenläufer unterliegt dem Regelsteuersatz, sofern sich der Verkäufer die Nutzungsmöglichkeit der Festzelte gegen Entgelt einräumen lassen hat, da ihm dann die Verzehrvorrichtungen der Bierzeltbetreiber zuzurechnen sind.