(Sozialgerichtliches Verfahren – in der Vorinstanz am Rechtsstreit als “Beklagte” am Verfahren Beteiligte – Notwendigkeit der Beiladung in der Rechtsmittelinstanz – Krankenversicherung – Normsetzung durch Selbstverwaltungsorgane (hier: Zustandekommen einer Rahmenvereinbarung nach § 130b SGB 5) – Schiedsstelle – Befugnis, vorab formell über die am Schiedsverfahren Beteiligten zu entscheiden – Statthaftigkeit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage gegen diese Entscheidung – Gewährleistung einer hinreichenden Betroffenenpartizipation – sachgerechte Abbildung der Interessenpluralität bei der Auswahl der Verbände)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.05.2019 II R 20/17 – Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum)