Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren vor einem obersten Bundesgericht – zumutbare Anstrengungen – erfolglose Bemühungen
Notanwaltsbestellung für eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof: Antragsablehnung mangels substanziierter Begründung und mangels zumutbarer Bemühungen um einen vertretungsbereiten Rechtsanwalt