(Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG – Keine Anwendung von § 42 AO bei Vorhandensein einer speziellen Missbrauchsbestimmung)
§ 67 Abs 2 S 3 Halbs 1 des brandenburgischen Hochschulgesetzes (juris: HSchulG BB 2014) zur Vergabe des Amtes eines Hochschulkanzlers im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig – Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nicht durch besondere Sacherfordernisse des betroffenen Aufgabenbereichs gerechtfertigt