Erschließungsbeitragsrecht, Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, Anforderung von öffentlichen Abgaben, kein vorheriger Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Behörde, mangelnde Nachholbarkeit, keine drohende Vollstreckung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologin“, erfolgloser Zulassungsantrag der Klägerin, Voraussetzungen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologin“, Besuch der Berufsschule in Österreich, fehlende Teilnahme an der Lehrabschlussprüfung, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Frage, keine Darlegung von Verfahrensfehlern