Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer offensichtlich nicht hinreichend begründeten Verfassungsbeschwerde – „Verweigerung der Strafverfolgung durch Entscheidungen des BGH“ kein tauglicher Beschwerdegegenstand
Keine isolierte Anfechtung der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens