Anfechtung einer aufsichtlichen Beanstandungsverfügung zu Regelungen der Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bzgl Zulässigkeit vertragsärztlicher Arzneimittelverordnungen – Zuständigkeit der Spruchkörper für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts – Ausnahmen vom generellen Verordnungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Anerkennung als Therapiestandard für schwerwiegende Erkrankungen – Berücksichtigung der Therapievielfalt – keine Verpflichtung des G-BA zur Freistellung von Arzneimitteln der anthroposophischen und der homöopathischen Therapierichtung – Anfechtbarkeit und Rechtmäßigkeit aufsichtsrechtlicher Verfügungen – Entfallen eines etwaigen Vertrauenstatbestandes für vertragsärztliche Verordnungen von anthroposophischen und homöopathischen Mistel-Präparaten auch im Rahmen kurativ-adjuvanter Therapien durch die Veröffentlichung der Urteilsbegründung in einer allgemein zugänglichen Fachzeitschrift