Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die zügige Bearbeitung von Eilverfahren – hier: Grundrechtsverletzung durch verzögerte Gewährung von Eilrechtsschutz in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Einschränkung von Besuchen infolge COVID-19-Pandemie) – allerdings mangelndes Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Grundrechtsverstoß
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die zügige Bearbeitung von Eilverfahren – hier: Grundrechtsverletzung durch verzögerte Gewährung von Eilrechtsschutz in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Einschränkung von Besuchen infolge COVID-19-Pandemie) – allerdings mangelndes Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Grundrechtsverstoß
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gem §§ 2, 4 der 11. BayIfSMV (juris: CoronaVV BY 12) – keine Verkennung des aufgrund der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) gebotenen Prüfungsmaßstabs im fachgerichtlichen Eilverfahren erkennbar