Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer auf den Quervergleich gestützten Begründung ausreichend plausibilisiert werden
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (Herabwürdigung und Diskreditierung Vorgesetzter, behauptetes Mobbing); Entscheidung nach Aktenlage; Beteiligung des Betriebsrates