Zur Entbehrlichkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses bei Eintragung einer Vormerkung für bedingten Rückübertragungsanspruch zugunsten mehrerer Berechtigter
Zur Entbehrlichkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses bei Eintragung einer Vormerkung für bedingten Rückübertragungsanspruch zugunsten mehrerer Berechtigter
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des “besonders schweren Rechtsverstoßes” iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO – Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des Freigabeverfahrens gem § 253 Abs 4 S 1 InsO sowie durch Verneinung eines solchen “besonders schweren Fehlers” im insolvenzrechtlichen Beschwerdeverfahren