Markenbeschwerdeverfahren – „Tectronic GERMANY Autoteile (Wort-Bild-Marke)/Techtronic (Unionsmarke)“ – zur fehlenden Vorlage einer Vollmacht für den Inlandsvertreter durch die auswärtige Inhaberin der Widerspruchsmarke – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbare Verwechslungsgefahr – klangliche Zeichenähnlichkeit – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – der Widersprechenden wurde die Möglichkeit zur Begründung ihrer Erinnerung genommen – Verletzung der Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs
Markenbeschwerdeverfahren – „contracep/Contragel“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – keine unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr