Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit: Einziehung einer zur Sicherheit an die Bank abgetretenen Forderung gegen einen Besteller/Käufer von an die Bank sicherungsübereigneter Ware auf ein im Soll geführtes Kontokorrentkonto
(Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; – Markenbeschwerdeverfahren – „NYX (Wort-Bild-Marke)/NUXE (Gemeinschaftsmarke)“ – Warenidentität – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit von Drogerie- und Kosmetikwaren sowie Einzel- und Großhandelsdienstleistungen – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr);