Markenbeschwerdeverfahren – „GCSN“ – angegriffener Beschluss umfasst nicht beanspruchte Dienstleistungen – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „Urangas“ – wirksame Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis