Markenbeschwerdeverfahren – „ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE (Wort-Bild-Marke)“ – eine übliche Platzgeschäftsbezeichnung für Apotheken ist in einem einschlägigen Produktzusammenhang nicht unterscheidungskräftig – keine Prägung einer Wort-Bild-Marke durch übliche Platzgeschäftsbezeichnung – Übereinstimmung der Vergleichszeichen in schutzunfähigen Wortbestandteil – keine Verwechslungsgefahr