Verfahrensaussetzung: Voraussetzungen bei gleichzeitiger Anhängigkeit eines markenrechtlichen Verletzungsstreits und einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundespatentamtes in einem Löschungsverfahren
Markenbeschwerdeverfahren – „COMPASSOFT (IR-Marke)/comma soft (Wort-Bild-Marke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – Benennung von Mindestumsätzen reicht zum Ausschluss einer Scheinbenutzung und einer mengenmäßig unbedeutenden Benutzung aus – abweichende Benutzungsform – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr