Markenbeschwerdeverfahren – „Geo Post (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/POST (Widerspruchsmarke zu 1])/Deutsche Post (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)/Deutsche Post (Widerspruchsmarke zu 3], Gemeinschaftswortmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung erforderliche Nachweise sind zur Begründung der erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht geeignet – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der gedanklichen Verbindung – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „SANAVITAL APOTHEKE (Wort-Bild-Marke)/SanoVITAL sich wieder richtig gut fühlen! (Wort-Bild-Marke)“ – zur Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – Prägung durch einen Wortbestandteil – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr