Anreizregulierung: Berücksichtigung der Kapitalkosten aus von 2007 bis 2016 erstmals aktivierten Investitionen bei Bestimmung des Kapitalkostenabzugs – Kapitalkostenabzug
(Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb – Buchwert als angesetzter Entnahmewert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG)