Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Bosco“ – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Versäumung der Widerspruchsfrist gegen die Löschung – zur sachlichen Zuständigkeit – keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben werden kann – Zurückverweisung an das DPMA zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag sowie über den Löschungsantrag – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr – zur Kostenauferlegung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfungspflicht des Prozessbevollmächtigten vor Unterzeichnung eines Antrags auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist im Hinblick auf die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts