Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Bearbeitung eines Fristverlängerungsantrags; Fristenkontrolle betreffend die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „MEGIR“ – zur Beweiskraft einer Zustellungsurkunde – zur Zustellung eines mittels Einschreiben übersandten Dokuments – erfolgt kein Widerspruch gegen die Löschung, so kann die Löschung der Marke ohne weitere Sachprüfung angeordnet werden – zur Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens