Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „ROMY S. (Wort-Bild-Marke)“ – Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Erhebung des Widerspruchs gegen die beantragte Löschung wegen Verfalls – zur wirksamen Zustellung des Löschungsantrags an den Markeninhaber zu 1), der ausweislich des Markenregisters der Vertreter der Markeninhaber und zustellungsbevollmächtigt ist – zuzurechnendes Büroorganisations-Verschulden des Prozessbevollmächtigten – zur Kostenauferlegung
(Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision – Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht – Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO)
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: Fristwahrung durch Einlegung einer Beschwerde beim Amtsgericht nach unrichtiger Entscheidung durch Beschluss statt durch Urteil
Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als Prozessbevollmächtigten des Beklagten bezeichneten Rechtsanwalt; Risiko des Klägers einer unwirksamen Zustellung