(Sozialgerichtliches Verfahren – Auslagenvergütung – verspätete Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 2 JVEG – keine Wiedereinsetzung von Amts wegen)
Zweijahresfrist nach § 9 Abs. 6 IntV, Versäumnis wegen Betreuung minderjähriger Kinder, Ausschlussfrist ohne Wiedereinsetzungsmöglichkeit, Nachsichtgewährung bei höherer Gewalt (hier im Einzelfall verneint)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.01.2022 VI R 34/19 – Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter Eizellen)