Nichtannahmebeschluss: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht zur Geltendmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes nach Fristversäumung (§ 93 Abs 1, Abs 2 BVerfGG) nicht aus
Betreuungssache: Formerfordernisse für eine Beschwerde des Betroffenen; Wiedergabe der Unterschrift in einer Telekopie der Beschwerdeschrift; Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist wegen psychischer Krankheit des Betroffenen