(Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs – Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks – AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer – Gegenstand der Gewerbesteuer – Vereinfachungsregelung in R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR)
Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist – Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts – Keine Anwendung von International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards – Bestimmung der Nutzungsdauer – Anwendung der AfA-Tabellen
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 46/09 – Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist – Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts – Keine Anwendung von International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards – Bestimmung der Nutzungsdauer – Anwendung der AfA-Tabellen)
Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR – Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses – Konkretisierung der geplanten Investition – Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe – Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit