Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß – Keine besonderen Gründe des Vertrauensschutzes – Steuerbilanzrechtliche Abweichung vom Imparitätsprinzip und Folgerichtigkeit
(Kein erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen in Wirtschaftsjahren nach einer Einschlagsbeschränkung (Parallelentscheidung zu IV R 27/07, BFH/NV 2010, 1008))