Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und sachangemessener Information – hier: unzureichend begründete berufsrechtliche Sanktionierung der Werbung unter Verwendung des Begriffs “Zahnärztehaus” verletzt betroffene Zahnärzte in Berufsausübungsfreiheit – insbesondere unzureichende berufsgerichtliche Darlegung der Irreführung – Gegenstandswertfestsetzung auf 12000 Euro
Krankenversicherung – Anspruch auf Reinigung der Zahnimplantate bei genehmigter Implantatversorgung – Beschränkung auf Entfernung harter Belege bei im Mund verbliebenen Zahnimplantaten – keine grundrechtsorientierte Leistungsausweitung
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes – hier: Verbindung von Werbung für zahnärztliche und für gewerbliche Leistungen in Zeitungsanzeige – Berufswidrigkeit von Fremdwerbung – Sachangemessenheit von Werbung im Internet – Unzulässigkeit der Werbung mit Berufsbezeichnung “Zahnarzt für Implantologie” – Zu den Grenzen der Zulässigkeit einer “Verlosungsaktion”