Versorgungsausgleich: Teilung eines neben dem Anrecht bei der Deutschen Telekom Technischer Service GmbH parallelverpflichtenden ruhenden Anrechts bei der VAP; Maßgeblichkeit des handelsbilanziellen Abzinsungsfaktors für die Verzinsung des Ausgleichswerts zwischen dem Ehezeitende und der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich