(Krankenversicherung – Zulassung eines strukturierten Behandlungsprogramms für die Versorgung von Brustkrebspatientinnen – Geltendmachung eines früheren Zeitpunktes durch die Krankenkasse mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage – Zulassung nur bei Vereinbarkeit der vertraglich geregelten Anforderungen an die Qualitätssicherung mit höherrangigem Recht – Unzulässigkeit einer sachlichen Teilzulassung mit Blick auf geschlossene Vertragsteile – Verfassungsmäßigkeit des § 137g SGB 5)
Unlauterer Wettbewerb: Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen mittels Gegenüberstellung mit durchgestrichenen Normalpreisen – Original Kanchipur
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Delegierung der Fristberechnung und -notierung auf eine Rechtsanwaltsfachangestellte