Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) – Gegenstandswertfestsetzung
Beitragspflicht sowohl zum Versorgungswerk als auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, Wechsel in berufsfremde bzw. nichtanwaltliche Tätigkeit, keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, keine Ermäßigung des Beitrags zum Versorgungswerk auf den Grund- bzw. Mindestbeitrag, keine Zusicherung, kein Verstoß gegen Grundrechte