Aktenzeichen 8 U 7321/19
Leitsatz
Verfahrensgang
8 U 7321/19 2021-03-03 Hinweisbeschluss OLGMUENCHEN OLG München
Tenor
I. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Landgerichts Passau vom 29.11.2019, Az. 4 O 344/19, wird zurückgewiesen.
II. Die Klagepartei trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 65.000.- Euro festgesetzt.