Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berufung, Sittenwidrigkeit, Fahrzeug, Geschwindigkeit, Gutachten, Kommission, Auslegung, Form, Arglist, Beweisaufnahme, Emissionen, Offenlegung, Umfang, sittenwidrig, konkrete Anhaltspunkte, Rechtsprechung des BGH, billigend in Kauf

Aktenzeichen  8 U 7321/19

Datum:
26.4.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 53492
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

8 U 7321/19 2021-03-03 Hinweisbeschluss OLGMUENCHEN OLG München

Tenor

I. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Landgerichts Passau vom 29.11.2019, Az. 4 O 344/19, wird zurückgewiesen.
II. Die Klagepartei trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 65.000.- Euro festgesetzt.


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