Freistellungsverfahren (Einfamilienwohnhaus) mit nachfolgendem planabweichenden Bauen hinsichtlich der Außenanlagen, Baugenehmigung hinsichtlich des Gesamtvorhabens, erteilte Befreiung im Hinblick auf Auffüllhöhe und Geländeangleichung, Drittanfechtung der erteilten Baugenehmigung, Aufschüttung mit Stützmauer in Hanglage – Abwehranspruch des Nachbarn aufgrund befürchteter Überschwemmung seines Grundstücks durch Niederschlagswasser Gebot der Rücksichtnahme