Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Erfolglose sofortige Beschwerde

Aktenzeichen  1 O 560/15

Datum:
22.1.2018
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 920
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Passau
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 572 Abs. 1

 

Leitsatz

Tenor

Der sofortigen Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss vom 19.12.2017 (Bl. 207/215 d. A.) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.

Gründe

Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen. Auch aufgrund der Beschwerdebegründung vom 29.12.2017 ergibt sich keine Änderung der Entscheidung.


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