Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Frist, Einspruchsfrist, Einspruch, Rechtsbehelfsbelehrung, Anspruch, Protokoll, Mitwirkung, Partei, Gefahr, Zinsen, Klage, Rechtsstreit, Ablauf, Verteidigungsmittel, anwaltliche Mitwirkung

Aktenzeichen  483 C 249/20 WEG

Datum:
11.2.2020
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 51824
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

I. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an die WEG    ,  , EUR 13.450,19 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins nach § 247 BGB ab 17.01.2020 zu bezahlen. 
II. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.  
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 
IV. Der Streitwert des Verfahrens wird auf EUR 13.450,19 festgesetzt.


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