Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Umfang eines konkrete Normen bezeichnenden Verjährungsverzichts

Aktenzeichen  6 Sch 35/18 WG

Datum:
21.11.2019
Fundstelle:
GRUR-RS – 2019, 54122
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
BGB § 133, § 157, § 195, § 199
UrhG a.F. § 54 Abs. 1, § 54a Abs. 1, § 54g

 

Leitsatz

Es entspricht im Zweifel dem Grundsatz der interessengerechten Auslegung, einen nicht formularmäßigen Verjährungsverzicht über einen Anspruch auch auf solche Ansprüche zu erstrecken, die mit dem Anspruch konkurrieren oder wirtschaftlich an dessen Stelle treten, wenn sich ein gegenteiliger Parteiwille nicht feststellen lässt.  (Rn. 51 – 54) (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist in Ziff. 2 in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. sowie folgenden Beschluss:  
Der Streitwert wird auf 500.000, – EUR festgesetzt. 

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Wohnen mit Hund: Regelungen und Vorschriften in der Mietwohnung

In Deutschland haben rund 21 Prozent der Haushalte einen oder mehrere Hunde. Der Vierbeiner kann oft für Streitigkeiten innerhalb des Wohngebiets oder mit dem Vermieter sorgen. Welche Regeln oder Vorschriften Sie beim Halten eines Hundes beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.
Mehr lesen