Nicht nur Großstädter kennen das Problem: Man ist mit seinem Auto seit Längerem auf der Suche nach einem Parkplatz und der einzige, den man findet, befindet sich auf der anderen Fahrbahnseite. Bis man ordnungsgemäß gewendet hat und wieder an Ort und Stelle ist, ist der Parkplatz schon besetzt. Aber einfach die Fahrbahn überqueren und gegen die Fahrtrichtung parken, geht das? Was passiert, wenn ich auf einer Fahrbahnseite falsch herum parke?
Die StVO legt fest: Rechts parken
Grundsätzlich gilt: Es ist rechts entlang der Fahrbahn zu parken, und zwar in Fahrtrichtung. Denn nach § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken
- der rechte Seitenstreifen oder
- der entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist. Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist es auch hier nur erlaubt, den Gehweg in Fahrtrichtung auf der rechten Fahrbahnseite zu nutzen, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg.
Falsch herum parken: nur in Einbahnstraßen
In Einbahnstraßen ist es allerdings erlaubt, links zu halten und zu parken. Auch wenn man aufgrund nur einer Fahrtrichtung wohl kaum falsch herum parkt, hätte das hier keine Konsequenzen, solange man niemanden behindert.
Eine weitere Ausnahme gilt auch für solche Straßen, bei denen auf der rechten Seite Schienen liegen. Da der Parkraum durch die Schienen blockiert ist, darf hier ausnahmsweise links gehalten und geparkt werden. Auf den Schienen darf selbstverständlich nicht gehalten werden.
Wer falsch herum parkt, begeht Ordnungswidrigkeit
Hat man sein Auto auf der gegenüberliegenden Fahrbahn entgegen der Fahrtrichtung geparkt, kann man dafür mit einem Bußgeld belangt werden. Derzeit liegt dieses bei 15 Euro. Abgeschleppt wird man aber nicht, solange der Wagen nicht noch im Parkverbot steht oder den Verkehr behindert. Dasselbe gilt auch, wenn man „nur mal schnell“ in zweiter Reihe entgegen der Fahrtrichtung hält. Auch hier sind 15 Euro Bußgeld zu bezahlen.
Schnell mal wenden?
Auf der Fahrbahn zu wenden, um dann richtig herum auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite zu parken, ist zwar grundsätzlich möglich, wenn es die Verkehrssituation zulässt. Allerdings drohen hohe Bußgelder, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden oder wenn man eine durchgezogene Mittellinie überfährt.
Aufgepasst: Wer zuerst kommt, parkt zuerst
Und nicht zuletzt muss man beim Parken auch auf andere Autofahrer Rücksicht nehmen – nicht nur auf die Vorschriften zum korrekten Parken. Denn an einer Parklücke hat der Autofahrer Vorrang, der sie zuerst unmittelbar erreicht.
Dieser Vorrang bleibt auch erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken, oder wenn der Fahrer andere Fahrmanöver durchführt, um in die Parklücke zu kommen. Dasselbe gilt, wenn ein anderer Autofahrer an einer frei werdenden Parklücke wartet – wer zuerst kommt, parkt zuerst.