Die Ampel schaltet auf Gelb – halten oder weiterfahren?

Nur in Ausnahmefällen ist das Überfahren des Ampelsignals Gelb zulässig. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld.

Gerade schaltet die Ampel auf Gelb. „Hmm… noch ein ganzes Stück bis zur Ampel“, denkt sich der Autofahrer. „Egal, jetzt ordentlich Gas gegeben, dann reicht das noch“. Mal ehrlich, solche Gedanken kommen beim Annähern an die Ampel immer mal wieder auf. Aber ist es überhaupt erlaubt, bei Gelb über die Ampel zu fahren und was, wenn dabei geblitzt wird? Dieser Ratgebertext will Licht ins Dunkel um die Ampelsignalfarbe Gelb bringen.

Ampelsignal „Gelb“: Das sagt die StVO

Zweifelsohne, es ranken sich allerlei Halbwahrheiten um das Thema „bei Gelb über die Ampel fahren“. Hier zunächst die Fakten laut aktueller Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort gibt § 37 StVO Aufschluss über das Fahrverhalten beim Ampelsignal „Gelb“. Schaltet die Ampel auf Gelb muss der Verkehrsteilnehmer „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“. Das würde die Frage, ob eine Gelbe Ampel überfahren werden darf, zunächst mit einem klaren „Nein“ beantworten. Doch selten eine Regel ohne Ausnahme. Im Beispiel wird das deutlich.

Gelbe Ampel überfahren? Hier gibt auch der Gesetzgeber sein Ok

Angenommen, der Autofahrer nähert sich im dichten aber zügigen Verkehr der Ampel. Er ist schon relativ nahe an der Signalanlage, als die Ampel auf Gelb schaltet. Nur eine beherzte Vollbremsung würde das rechtzeitige Anhalten ermöglichen. Ein Blick in den Rückspiegel zeigt aber, dass es dadurch beim nachfolgenden Verkehr zu Auffahrunfällen kommen könnte. Das erkennt auch der Gesetzgeber an und erlaubt, bei Gelb über die Kreuzung zu fahren – wenn es nicht möglich ist, durch mittelstarkes Bremsen an der Haltelinie der Ampel zum Stehen zu kommen. Das bedeutet aber auch, selbst wenn kein Verkehr nachfolgt, muss der Verkehrsteilnehmer bei Gelb keine Vollbremsung einleiten, sondern darf die Kreuzung mit der nötigen Vorsicht passieren. Kein Pardon gibt es indessen, wenn bereits das rote Ampelsignal aufleuchtet. Wer hier nicht an der Ampel zum Halten kommt, dem droht ein Fahrverbot.

Der „gelbe Blitz“ an der Ampelanlage – ein Bußgeld, das Fragen aufwirft

Ampel
Feste Blitzanlage an Ampel.

In der Regel ist es so, dass ein Überfahren des roten Ampelsignals eine Überwachungskamera auslöst. Allerdings gibt es auch Signalanlagen, an denen die „Blitzer“ bereits bei Gelb zur Tat schreiten. Wer ein gelbes Ampelsignal überfährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Da es hinsichtlich oben genannter Ausnahmen doch dazu kommen kann, dass eine gelbe Ampel überfahren wird, ist ein Streit vorprogrammiert. Denn auf den Fotos ist meist nicht zu erkennen, ob eine entsprechende Ausnahme vorlag. Verweigert der geblitzte Verkehrsteilnehmer das Bußgeld, übersendet die Behörde einen Bußgeldbescheid, gegen den binnen zwei Wochen schriftlich Einspruch eingelegt werden kann. Ob sich ein Einspruch lohnt, darüber kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht informieren.

Fazit:

In den Köpfen mancher Autofahrer muss beim Thema Gelbe Ampel überfahren ein Umdenken stattfinden. Das Ampelsignal GELB bedeutet nicht, jetzt noch schnell Gas geben, um vor ROT über die Kreuzung zu kommen, sondern vielmehr: An der Ampel halten und auf das nächste Signal warten – wenn dies mit mittelstarkem Bremsen möglich ist und keine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr besteht (Auffahrunfall). Wird bei „Gelb geblitzt“ kann dies aber im Hinblick auf die erwähnten Ausnahmen zu Streitfragen führen. Hier kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

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