Wer ohne seinen Führerschein dabei zu haben in eine Polizeikontrolle gerät, muss lediglich mit einem geringen Bußgeld rechnen. Fährt man hingegen ohne Fahrerlaubnis, droht nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern womöglich sogar eine Freiheitsstrafe. Denn hat man gar keinen Führerschein, hat man weitaus mehr Probleme zu erwarten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Führerschein wegen eines Fahrverbots entzogen wurde oder einem nie die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Doch was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? Wann gilt es als Fahren ohne Fahrerlaubnis? Und gibt es Orte, an denen man ohne Fahrerlaubnis fahren darf?
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein: dasselbe oder nicht?
Ganz klar, nein. Die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein sind zwei verschiedene Dinge. Der Führerschein ist lediglich ein amtliches Ausweisdokument, mit dem man beweisen kann, dass eine Fahrerlaubnis besteht. Die meisten von uns erinnern sich vermutlich noch an Zeiten, in denen der Führerschein aus rosa Papier bestand.
Der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis wird besonders deutlich, wenn man sich zurückerinnert: Als Fahranfänger muss man in einer schriftlichen Prüfung und einer Fahrprüfung seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nachweisen – ob Pkw, Lkw oder Motorrad. Ist das geschafft, hat man seine Fahrerlaubnis erworben und man bekommt den Führerschein als Nachweis dafür. Dort sind alle Fahrzeugklassen vermerkt, für die eine Fahrerlaubnis besteht.
Fahren ohne Führerschein, aber mit Fahrerlaubnis
Vergisst man einmal seinen Führerschein, wenn man mit einem Kfz unterwegs ist, drohen keine schweren Folgen. Zwar besteht verkehrsrechtlich eine Pflicht den Führerschein während jeder Autofahrt dabei zu haben. Hält man sich daran aber einmal nicht, droht nur ein geringes Bußgeld in Höhe von 10,00 € oder eine Verwarnung. Meist ist dann in den folgenden Tagen noch ein Besuch auf der Polizeidienststelle fällig, um seinen Führerschein dort vorzuzeigen.
Fahren ohne Führerschein und ohne Fahrerlaubnis
Fährt man auf einer öffentlichen Straße mit einem Kraftfahrzeug, gilt dies immer dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn man den Führerschein nicht vorzeigen kann, weil man
- nie eine gültige Fahrerlaubnis erworben hat,
- die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder
- ein Fahrverbot angeordnet und der Führerschein für diese Zeit eingezogen wurde.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in diesen Fällen immer eine Straftat. Dafür kann man zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe verurteilt werden.
Auf dem Privatgrundstück spielen Führerschein und Fahrerlaubnis allerdings keine Rolle: Ist der „Lappen“ also weg – zeitweise oder dauerhaft – dürfen Sie auf einem Privatgelände trotzdem ein Kfz fahren.
Strafbarkeit kann auch den Halter treffen
Achtung! Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis blüht dabei in einigen Fällen nicht nur dem Fahrer ohne Fahrerlaubnis, sondern auch dem Halter des Fahrzeugs, das gefahren wurde! Zumindest ist das der Fall, wenn der Halter wusste, dass jemand sein Fahrzeug nutzt, der keine Fahrerlaubnis hat oder wenn der Halter sein Auto nicht vor der Benutzung eines Dritten ohne Fahrerlaubnis absichert.