Der Kreisverkehr ist eine sichere Alternative zur Ampel und in Ausführung sowie Unterhalt auch noch günstiger. Für alle Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Verhalten im Kreisverkehr verbindlich. Die Vorschriften weichen von einigen der sonst im Verkehr üblichen Regeln ab und bei Verstößen droht ein Bußgeld. Darum ist es umso wichtiger, die Verkehrsregeln im Kreisverkehr genau zu kennen.
Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Kreisverkehr
In Deutschland sind die meisten Kreisverkehre einspurig. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist ein Spurwechsel unter Umständen riskant. Sich schon vor der Einfahrt über die richtige Spur zur Ausfahrt zu informieren ist somit ratsam. Überholen und Anhalten sind hier nicht gestattet, es sein denn, die Verkehrslage führt zum Erliegen des fließenden Verkehrs. Keinesfalls dürfen Fahrzeuge im Kreisverkehr parken – auch nicht auf der Verkehrsinsel im Zentrum.
Die im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge haben stets Vorfahrt, was die sonst übliche Verkehrsregel Rechts vor Links in einem mehrspurigen Kreisverkehr außer Kraft setzt. Einfahrende Verkehrsteilnehmer müssen warten bis eine Lücke im Verkehr frei wird, um sich einzureihen. Beim Verlassen des Kreisverkehrs setzt der Fahrer den Blinker und fährt ab. Im Sinne der Verkehrsführung führt eine Straße im Kreisel geradeaus weiter. Blinken ist deshalb nicht erforderlich, sondern sogar verboten! Bei der Abfahrt biegt das Fahrzeug hingegen auf einen anderen Verkehrsweg ein. Dann ist Blinken zwingend vorgeschrieben.
Grundlegend darf die Kreismitte nicht befahren werden. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn Fahrzeuge den Kreisverkehr sonst nicht passieren können, weil das Fahrzeug zu lang ist oder der Wendekreis zu groß, darf mit einer Ausnahmegenehmigung auch über die Kreismitte gefahren werden.
Es ist anderen Verkehrsteilnehmern, wie Radfahrern und Fußgängern, gestattet, den Kreisverkehr zu nutzen. Vielfach ist es sogar vorgesehen. In solchen Fällen ist der schwächere Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll zu behandeln und ihm Vorfahrt zu gewähren. Allerdings existieren auch für diese Verkehrsteilnehmer Vorschriften und es werden Bußgelder bei Verstößen ausgesprochen.
Bußgeldkatalog
Weil jeder Regelverstoß im Straßenverkehr mit einem erhöhten Unfallrisiko behaftet ist, sieht die Straßenverkehrsordnung Sanktionen vor: Es droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt mit dem Verstoß zusammen. Hier einige Beispiele:
Für Kraftfahrer
- Blinken bei der Einfahrt: 10 Euro
- Anhalten und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 15 Euro
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Überqueren der Mittelinsel mit Ausnahmegenehmigung: 30 Euro
Für Fahrradfahrer
- Fahrt entgegen der Fahrtrichtung: 20 Euro
- mit Verkehrsbehinderung: 25 Euro
- mit Gefährdung Dritter: 30 Euro