Steuerrecht

1 AZR 568/15

Aktenzeichen  1 AZR 568/15

Datum:
24.4.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2018:240418.U.1AZR568.15.0
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 50/14, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 9 Sa 83/14, Urteil

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 – 9 Sa 83/14 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Schmidt    
        
    Treber    
        
    K. Schmidt    
        
        
        
    Hayen    
        
    Fritz    
        
        


Ähnliche Artikel

Steuererklärung für Rentner

Grundsätzlich ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge, die diesen erhöhen.
Mehr lesen

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen


Nach oben