Steuerrecht

6 AZR 641/15

Aktenzeichen  6 AZR 641/15

Datum:
9.6.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:090616.U.6AZR641.15.0
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Lingen, 23. Oktober 2014, Az: 3 Ca 189/14, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 21. September 2015, Az: 8 Sa 1557/14, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2015 – 8 Sa 1557/14 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügungseiner Unterschrift verhindertSpelge    
        
    Spelge     
        
    Krumbiegel     
        
        
        
    Wollensak     
        
    C. Klar     
        
        


Ähnliche Artikel

Steuererklärung für Rentner

Grundsätzlich ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge, die diesen erhöhen.
Mehr lesen

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen


Nach oben