Steuerrecht

6 AZR 811/12

Aktenzeichen  6 AZR 811/12

Datum:
8.5.2014
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Nürnberg, 13. April 2011, Az: 7 Ca 5485/10, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Nürnberg, 15. Juni 2012, Az: 8 Sa 565/11, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin und Widerbeklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. Juni 2012 – 8 Sa 565/11 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Gallner    
        
    Spelge    
        
        
        
    Koch    
        
    Wollensak    
        
        

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