Steuerrecht

(Notwendigkeit der Auslegung eines Antrags auf Spitzenausgleich nach § 10 StromStG durch das Hauptzollamt nach Ablehnung der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes – Keine Steuerentstehung bei bloßer Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom – Steuergegenstand – Stromentnahme zwecks Aufladung einer Batterie – Entnahme von Strom aus einer Batterie nicht steuerbegünstigt)

Aktenzeichen  VII R 49/11

Datum:
19.6.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BFH
Dokumenttyp:
Urteil
Normen:
§ 10 StromStG
§ 5 Abs 1 S 1 StromStG
§ 1 Abs 1 StromStG
§ 9 Abs 1 Nr 2 StromStG
§ 9 Abs 1 Nr 3 StromStG
Pos 2716 KN
Spruchkörper:
7. Senat

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