Steuerrecht

Revisionszulassung; Klagefrist

Aktenzeichen  8 B 40/19, 8 B 40/19 (8 C 22/19)

Datum:
22.10.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:221019B8B40.19.0
Normen:
§ 74 Abs 1 VwGO
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend VG Cottbus, 27. September 2018, Az: 1 K 797/13, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Das Revisionsverfahren wird voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der von ihr aufgeworfenen, bislang höchstrichterlich nicht geklärten Frage bieten, ob bei der Einbeziehung eines den vom Kläger angefochtenen Bescheid ändernden Bescheides in das Klageverfahren die Frist des § 74 Abs. 1 VwGO gewahrt werden muss.
2
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Steuererklärung für Rentner

Grundsätzlich ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge, die diesen erhöhen.
Mehr lesen