Steuerrecht

Verteidiger, Einspruch, Vollmacht, Urteilsformel, verwerfen, Entschuldigung, Ausbleiben, ersichtlich, vorgetragen, rechtzeitig, vertreten, schriftlich, Betroffene, Richter am Amtsgericht

Aktenzeichen  4 OWi 913 Js 140576/21

Datum:
8.6.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 29323
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Erlangen
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

1. Der Einspruch des Betroffenen …, geb. … gegen den Bußgeldbescheid d. Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes – Zentrale VOWiStelle – vom 03.12.2020 (Aktenzeichen: D-5090-046801-20/3) wird verworfen.
2. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.

Gründe

Der Betroffene hat gegen den in der Urteilsformel bezeichneten Bußgeldbescheid rechtzeitig Einspruch erhoben.
Die Ladung zum heutigen Hauptverhandlungstermin, welche eine Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG und über die Folgen eines nicht bzw. nicht genügend entschuldigten Ausbleibens enthielt, wurde ordnungsgemäß zugestellt dem Verteidiger am 30.04.2021, dem Betroffenen am 03.05.2021.
Der Betroffene ist ohne Entschuldigung ausgeblieben und auch nicht durch einen mit schriftlich versehener Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten worden.
Der Betroffene war von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht entbunden worden.
Gründe für das Ausbleiben sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
Der Betroffene war von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nicht entbunden worden.
Der Einspruch ist daher zu verwerfen gem. § 74 Abs. 2 OWiG.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 109 Abs. 2 OWiG.


Ähnliche Artikel

Steuererklärung für Rentner

Grundsätzlich ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge, die diesen erhöhen.
Mehr lesen

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen


Nach oben