Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 608 Abs 3 ZPO – Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich Sonderregelungen bei Musterfeststellungsklage mit Beendigung des jeweiligen Musterfeststellungsverfahrens
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer des Rechtsmittelführers nach einseitiger Erledigungserklärung; Darlegungslast bei Geltendmachung des Sachinteresses wegen präjudizieller Wirkung der angegriffenen Entscheidung