Das Patent- und Markenrecht sind Rechtsgebiete, die sich mit dem Schutz geistigen Eigentums befassen. Das Patentrecht schützt Erfindungen, während das Markenrecht den Schutz von Marken und Kennzeichen regelt.
Markenbeschwerdeverfahren – “MeineWahl (Wort-Bild-Marke)” – Markenumschreibung nach Beschwerdeeinlegung und -begründung: zur Verfahrensführungsbefugnis – zur Rechtskrafterstreckung – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Patentbeschwerdeverfahren – Abschluss des Verfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt grds. durch einheitliche, einzige Endentscheidung – Unzulässigkeit der Vorabentscheidung zur materiellen Berechtigung einer Priorität in der späteren Anmeldung
Markenbeschwerdeverfahren – keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Nichteinreichung der ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse – Verbot der Schlechterstellung gilt nicht in Fällen einer notwendig einheitlichen Sachentscheidung – Möglichkeit der Erhebung des Widerspruchs nur aus einer “eingetragenen Marke”
Markenbeschwerdeverfahren – “Dola-Q/Dona” – Warenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – “gelb.rund.gesund/Rot.rund.halsgesund (Wort-Bild-Marke)” – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung: keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Markenserie und keine mittelbare begriffliche Verwechslungsgefahr