Europarecht
Nichtzulassungsbeschwerde – Schwerbehindertenrecht – GdB-Festsetzung – Begrenzung der Feststellungswirkung des Bescheids auf den Gesamt-GdB – Divergenz – bewusst entgegengesetzter Rechtssatz des LSG – Darlegungsanforderungen
Sie benötigen Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen, auf die Sie sich im Streitfall berufen können? Informieren Sie sich in unserer Datenbank zu Ihrem Rechtsfall.
Nichtzulassungsbeschwerde – Schwerbehindertenrecht – GdB-Festsetzung – Begrenzung der Feststellungswirkung des Bescheids auf den Gesamt-GdB – Divergenz – bewusst entgegengesetzter Rechtssatz des LSG – Darlegungsanforderungen
Antrag auf Richterablehnung in einem PKH-Verfahren – Beiordnung eines Rechtsanwalts – fehlendes Vertrauensverhältnis – weitere Zustellung von Gerichtsbeschlüssen an den beigeordneten Rechtsanwalt – Besorgnis der Befangenheit des Richters – Zweifel an der Unvoreingenommenheit – Verfahrensverzögerung – Anweisung an Geschäftsstelle zur Zurückhaltung bei telefonischen Auskünften – sozialgerichtliches Verfahren
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Festlegung der Tagessatzhöhe (§ 40 StGB) aufgrund Schätzung „ins Blaue hinein“ verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung
Sachaufklärungsrüge hinsichtlich unterlassener Zeugenvernehmung durch das Finanzgericht – Entscheidungserheblichkeit des Beweisantrags
Rückforderung von Lastenausgleich vom Rechtsnachfolger
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensrüge – rechtliches Gehör – förmliche Einführung von Bewertungsgesichtspunkten – freie Beweiswürdigung – juristische Bewertung medizinischer Unterlagen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne Verlegung eines Strafgefangenen
Stattgebender Kammerbeschluss: Pfändung des Gläubigers beim Drittschuldner grds zulässig, wenn der Schuldner sich mangels eines eigenen Pfändungsschutzkontos sein Arbeitseinkommen auf das Konto des Dritten überweisen lässt – hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Annahme einer sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) durch das Berufungsgericht