Arbeitsrecht
Nichtannahmebeschluss: Betriebliche Mitbestimmung in Blutspendediensten – Versagung von Tendenzschutz durch enge Auslegung des § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG nicht zu beanstanden – keine Verletzung des Willkürverbots oder der Berufsfreiheit – Verletzung der Weltanschauungsfreiheit nicht hinreichend substantiiert gerügt




